Abfallbeauftragter
Der Betriebsbeauftragte nimmt Aufgaben der Eigenüberwachung wahr. Er berät den Betreiber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten der Kreislaufwirtschaft, insbesondere der Abfallvermeidung und –verwertung, sowie der Abfallbeseitigung. Der Betreiber bleibt jedoch letztendlich verantwortlich für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen.
Welche Unternehmen müssen einen Abfallbeauftragten bestellen
Im KrW-/AbfG (§ 54 Abs. 1) ist geregelt, welche Betreiber von Anlagen Betriebsbeauftragte für Abfälle bestellen müssen. Danach soll z.B. für genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne von §4 BImSchG (z.B. Lackieranlagen oder Druckereien mit mehr als 200 t/Jahr Lösemittelverbrauch) und für Anlagen, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen, ein Abfallbeauftragter bestellt werden. Für welche Anlagen tatsächlich ein Beauftragter zu bestellen ist, wird eine durch Verordnung festgelegt. Derzeit gilt noch die "Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall" (AbfBetrBV) aus dem Jahr 1977, die bei folgenden Anlagen einen Abfallbeauftragten fordert:
verschiedene genauer spezifizierte Abfallbeseitigungsanlagen
ortsfeste Anlagen zum Lagern oder Behandeln von Autowracks mit einem Betriebsgelände von mehr als 4000 Quadratmetern
Schmelzanlagen für Aluminium und Magnesium
Anlagen zur Herstellung von anorganische Säuren, Laugen, Salzen, organischen Lösemitteln, Farb- und Anstrichmitteln, Kältemitteln, polychlorierten Biphenylen und Terphenylen, Pharmazeutika, Pflanzenbehandlungs- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln
Anlagen zur Verarbeitung von Farb- und Anstrichmitteln, soweit sie mit Naßabscheidern ausgerüstet sind
Anlagen zur Destillation oder Raffination von Erdöl, Erdölerzeugnissen, Altöl oder Schmieröl
Anlagen zur Veredelung oder Behandlung von Metalloberflächen durch Galvanisieren, Härten, Atzen oder Beizen
Anlagen zur Veredelung oder Behandlung von Kunststoffoberflächen durch Galvanisieren, Atzen oder Beizen
Krankenhäuser und Kliniken
Weitere Anlagen, die in der Betriebsbeauftragtenverordnung nicht gelistet sind (z.B. Abfallverwertungsanlagen) können auf Anordnung der Abfallrechtsbehörde zur Bestellung eines Beauftragten verpflichtet werden.
Der Beauftragte für Abfall ist schriftlich durch das Unternehmen zu bestellen. Die Bestellung und ggf. Veränderungen sind der Abfallrechtsbehörde anzuzeigen.
Aufgaben
Zu den Aufgaben des Betriebsbeauftragten gehört es nach KrW-/AbfG, die Art und Beschaffenheit der in der Anlage anfallenden Abfälle sowie deren Weg bis zur Entsorgung zu kontrollieren sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen zu überwachen. Im Einzelnen:
- Überwachung der Abfälle von ihrer Entstehung/Anlieferung bis zu ihrer endgültigen Verwertung oder Beseitigung (§55 Abs. 1 Nr. 1 KrW-/AbfG);
- Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften in Zusammenhang mit der Abfallentstehung und Entsorgung (§55 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG);
- Mitteilung von Vorschlägen zur Mängelbeseitigung
(§55 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG); - Aufklärung der Betriebsangehörigen über schädliche Umwelteinwirkungen, die von den Abfällen ausgehen können (Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen) (§55 Abs. 1 Satz 3 KrW-/AbfG);
- Hinwirkung auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Produkte, sowie deren Begutachtung (§55 Abs. 1 Nr. 4 KrW-/AbfG);
- Erstellung eines Jahresberichtes über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen in Zusammenhang mit der Abfallentstehung und Entsorgung (§55)
Der Abfallbeauftragte muss die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (§55 Abs. 2 BImSchG); dies wird durch die Teilnahme an zertifizierten Fortbildungskursen erreicht, wie sie z.B. von den Industrie- und Handelskammern angeboten werden. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass der Abfallbeauftragte seine Vorschläge oder Bedenken unmittelbar der entscheidenden Stelle vortragen kann, d.h. der Beauftragte muss ins unternehmerische Umweltmanagement eingebunden sein. Der Betreiber bleibt letztendlich verantwortlich für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen.
Quelle: http://www.umweltschutz-bw.de



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