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ADR 2009 mit GGVSEB

Die Arbeitsgruppe WP15 der UNECE hat Anfang Mai 2007 beschlossen, zum Januar 2009 das heutige System der schriftlichen Weisungen durch eine vierseitige Fahreranweisung zu ersetzen. Ziel ist es dabei, die Anzahl erforderlicher Unfallmerkblätter zu reduzieren ohne dabei die Sicherheit bei Gefahrguttransporten herabzusetzen. Dazu sollen unter anderem die Vorschriften der Regelwerke  ADR, ADN /ADNR und RID harmonisiert werden.

Dies entspricht der Forderung der internationalen Dachorganisationen IRU und FIATA, dass die Weisungen lediglich in einer Sprache mitgegeben werden müssen, die der Fahrzeugführer lesen und verstehen kann. Und nicht mehr wie bisher, in sämtlichen Amtssprachen aller während der Beförderung passierten Länder. Die Liste der Schutzausrüstungsgegenstände, die während der Beförderung mitzuführen sind, wird ebenfalls standardisiert. Die Verantwortung dafür, dass der Fahrzeugführer ein Unfallmerkblatt in der richtigen Sprache erhält, liegt zukünftig allein beim Beförderer.

Das neue Unfallmerkblatt ist eine 4-seitige Fahreranweisung, die alle Beförderungsfälle abdeckt und nicht mehr stoff- oder mengenbezogen ist. Sie kann eingesetzt werden für den Transport sämtlicher gefährlicher Güter und Stoffe in Versandstücken, in loser Schüttung und in Tanks. Sie enthält generelle Anweisungen für das Verhalten des Fahrers im Gefahrenfall sowie eine Liste für alle Gefahrgutklassen, welche Gegenstände der Schutzausrüstung mitzuführen sind. Das vierseitige Muster der Fahreranweisung wird im Abschnitt 5.4.3 des ADR 2009 abgebildet sein.

 

Zuletzt aktualisiert am Samstag, 13. Februar 2010 um 19:57 Uhr  
Dr. Thomczyk
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