Neue Richtlinie für Feuerwerk
2007 ist die europäische Richtlinie 2007/23/EG über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände, also auch von Silvesterfeuerwerk, in Kraft getreten. Diese Richtlinie, unter der Federführung der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erstellt, soll Handelsschranken verringern und das Qualitäts- und Sicherheitsniveau der pyrotechnischen Gegenstände in Europa vereinheitlichen. Seit dem 1. Oktober 2009 wird diese Richtlinie in Deutschland umgesetzt. In Zukunft ist somit nur noch eine „Zulassung“ für Europa erforderlich.
Während der Übergangszeit bis zum Jahr 2017 sind sowohl das neue als auch das alte Zulassungszeichen nebeneinander gültig. Ein altes Zulassungszeichen lautet zum Beispiel: BAM – P II – 2526. Ein neues Zulassungszeichen kann folgendermaßen aussehen: In der ersten Zeile steht die Registriernummer. Dabei geben die ersten vier Ziffern die Kennnummer der benannten Stelle an, die die Prüfung durchgeführt hat. 0589 steht für die BAM. In der Zeile darunter steht eine Identifikationsnummer, zum Beispiel „BAM-F2-0001“. In Deutschland verkaufte Produkte müssen eine Identifikationsnummer mit diesem BAM-Hinweis haben. Einfuhr und Gebrauch von Feuerwerkskörpern ohne oder mit gefälschter Zulassung sind weiterhin verboten.#
Die BAM hat dieses Jahr 113 neue Feuerwerkskörper auf ihre Sicherheit überprüft. Zusätzlich wurden bei 32 bekannten Feuerwerkskörpern Änderungen überprüft. 33 Feuerwerkskörper erhielten die Zulassung, 76 wurden abgelehnt und 1 Zulassung wurden widerrufen. Damit lag die Zahl der Ablehnungen bei 67 Prozent.
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